TSE-Meldung leicht gemacht – So vermeiden Sie Bußgelder 2025

Seit dem 01.01.2025 gilt in Deutschland: Jede Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) muss beim Finanzamt gemeldet werden – und das fristgerecht! Die Grundlage dafür bildet die seit 2020 gültige Kassensicherungsverordunung, die den manipulationssicheren Betrieb von elektronischen Kassensystemen durch eine zertifizierte TSE vorschreibt.
Doch jetzt wird es ernst: Jede aktive TSE muss bis spätestens 31.07.2025 beim Finanzamt registriert sein. Händler, die ohne TSE kassieren oder die Meldefrist versäumen, riskieren Bußgelder von bis zu 25.000 € und weitere Sanktionen. Aber keine Sorge – in diesem Beitrag erfahren Sie alles, was Sie zur TSE-Meldung, den gesetzlichen Fristen, Pflichten und Schritten zur Umsetzung wissen müssen, damit Ihre Kasse finanzamtkonform bleibt.
Damit Sie von Anfang an den Überblick behalten, erklären wir die wichtigsten Punkte zur TSE-Meldung auch in zwei kurzen Videos: TSE-Meldepflicht & Kassenprüfung und TSE-Meldepflicht leicht gemacht.
Wer ist von der TSE-Meldepflicht betroffen?
Kurz gesagt: Alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem mit TSE nutzen, sind gesetzlich verpflichtet, dieses über das ELSTER-Portal beim Finanzamt zu melden.
Ziel der TSE-Meldepflicht ist es, die Transparenz von Kassensystemen zu erhöhen, Manipulationen zu verhindern und Steuerbetrug zu vermeiden. Wer eine TSE einsetzt, kommt um die Meldung nicht herum.
Welche Fristen gelten für die TSE-Meldung beim Finanzamt?
Seit dem 01.01.2025 ist die TSE-Meldung möglich – und bis spätestens 31.07.2025 verpflichtend.
Für alle neu in Betrieb genommenen Kassen ab dem 01.07.2025 gilt eine Frist von einem Monat zur Meldung beim Finanzamt. Gleiches gilt bei der Außerbetriebnahme von Kassensystemen. Wichtig: Kassensysteme, die vor dem 01.07.2025 außer Betrieb genommen wurden und nicht gemeldet waren, müssen nicht nachgemeldet werden.
Was müssen Sie bei der TSE-Meldung beachten?
Die TSE-Meldung erfolgt über das ELSTER-Portal des zuständigen Finanzamts. Dabei gilt:
- Jede Betriebsstätte bzw. Filiale muss einzeln gemeldet werden
- Jede Kasse darf nur einer Betriebsstätte zugeordnet sein
Die TSE-Meldepflicht umfasst folgende Angaben:
- Unternehmensdaten:
- Name des Unternehmens
- Steuernummer
- Angaben zum elektronischen Aufzeichnungssystem (eAs):
- Art des eAs (z. B. PC-Kasse, App-Kasse)
- Software & Software-Version (z. B. POSMAN)
- Hersteller & Seriennummer
- Anzahl der eingesetzten eAs
- Informationen zur TSE:
- Seriennummer
- Zertifikatsnummer
- Hersteller
- TSE-Art (z. B. Cloud-TSE, USB-Stick, SD-Karte)
- Inbetriebnahme/ Außerbetriebnahme:
- Datum der Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebnahme von eAs und TSE
- Änderungen:
- Änderungen bei den obigen Angaben sowie jede Außerbetriebnahme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
TSE-Meldung direkt aus TRADEMAN – sicher, komfortabel, gesetzeskonform
Damit Sie der TSE-Meldepflicht effizient nachkommen können, bietet TRADEMAN die Möglichkeit, alle erforderlichen Daten zur An- und Abmeldung Ihrer TSE als XML-Export bereitzustellen – konform zum ELSTER-Format „Aufzeichnung146a“.
In unserer TRADEMAN Warenwirtschaft können Sie ganz einfach einen XML-Export erstellen, der bei Bedarf das Meldeformular im ELSTER-Portal automatisch vorausfüllt. Das spart Zeit und minimiert Eingabefehler. Die offiziellen Informationen sowie Gesetzestexte dazu finden Sie direkt hier im ELSTER-Entwicklerportal.
Für einen Einblick in die Funktionalitäten von TRADEMAN zeigen wir Ihnen die TSE-Meldung im praktischen Einsatz – schauen Sie sich unser kurzes Demovideo auf YouTube an.
Ihre Möglichkeiten zur Datenübermittlung
- Formularbasierter Upload über das ELSTER-Portal (eine Filiale pro Meldung)
- Export als XML-Datei für externe Übermittlung
- Anbindung über die ERiC-Schnittstelle (projektabhängig)
- Offene Schnittstelle (Clientschlüssel-basiert) für direkte Übertragung
Flexible Filteroptionen
- Alle Kassen, einzelne Kasse oder Kassenauswahl nach Bereich
- Kassen mit abgelaufener oder bald ablaufender TSE
- Filialbasierte Selektion
Mit diesen Optionen behalten Sie die Kontrolle, reduzieren manuellen Aufwand und vermeiden Fehlmeldungen.
Sie möchten auch in Zukunft fiskalisch sicher unterwegs sein?
Dann schauen Sie unbedingt unser Video rund um die Kassenprüfung an, sprechen mit unserem Vertriebsteam oder buchen Sie direkt einen unverbindlichen Beratungstermin.