Liefer- und Zahlungsbedingungen der poe GmbH & Co. KG

1.) Allgemeines
poe GmbH & Co. KG verkauft und liefert ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen, deren Geltung für alle jetzigen und künftigen Kaufverträge vereinbart wird. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Besteller diese zugrundegelegt hat. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, bevor durch den Besteller eine Leistung von poe GmbH & Co. KG veranlasst wurde. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die rechtswirksame Regelung als vereinbart, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

2.) Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus einem schriftlichen Einzelangebot nichts anderes ergibt.

3.) Aufträge
Aufträge des Kunden sind für diesen für die Dauer von 4 Wochen bindend. Sie sind durch den Kunden widerruflich, wenn nicht innerhalb dieser 4 Wochen eine Auftragsbestätigung von poe GmbH & Co. KG vorliegt. Ein vorfristiger Widerruf erfordert unsere Zustimmung. Für uns wird der Auftrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung oder Ablehnung der Annahme des Auftrages erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Auftrages bei poe GmbH & Co. KG. Bei sofortiger Lieferung dient die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.


3.1.) Abrufaufträge
Liegen bei Abrufaufträgen zur Zeit der Auftragsbestätigung nicht alle Liefertermine fest, so gilt als abgemacht, daß das gesamte Auftragsvolumen spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber abgenommen wird. Von dieser "Abrufauftragsregelung" abweichende Vereinbarungen werden mit der Auftragsbestätigung von uns schriftlich bestätigt.


4.) Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt ab dem 1. Arbeitstag, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrags erfüllt, etwa erforderliche Genehmigungen erteilt und wir im Besitz der vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse sind. Wird eine rechtzeitige Lieferung infolge von Betriebs- oder Fabrikationsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Arbeitermangel, Streiks, Aufruhr, Aussperrung oder Fällen höherer Gewalt bei uns oder einem Zulieferanten verhindert, so können wir hierfür keine Haftung übernehmen. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Vom Besteller gewünschte Änderungen können eine Verlängerung der Lieferfrist nach sich ziehen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.) Änderung der technischen Spezifikation
Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns ohne gesonderte Mitteilung vor.

6.) Preise, Versand, Verpackung und Versicherung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise netto ab einem unserer Lager in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich Verpackung, Fracht, Spesen, Transportversicherung und Mehrwertsteuer. Die Preis- und Rechnungsstellung erfolgt in €. Bei Kostenänderungen und bei kundenbedingter Überschreitung der Laufzeit eines Abrufauftrages nach Vertragsabschluß, behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor. Der Mindestnettoauftragswert beträgt 500,00 €. Bei Kleinlieferungen für Bestellungen unter Mindestauftragswert werden neben Verpackungs- und Versandkosten anteilige Bearbeitungsgebühren in Höhe von 25,00 € (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach Ermessen des Verkäufers und ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Die Gefahr geht mit Auslieferung auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig. Bei Sonderproduktion ist eine Mengenabweichung von 3%, jedoch mindestens 2 Stück zulässig. Ohne Vorliegen einer schriftlichen Bestellung und bei Erstkundenbelieferung erfolgt die Lieferung grundsätzlich per Nachnahme. Auf Kosten des Bestellers kann von uns eine Transportversicherung abgeschlossen. werden. Die Verpackung kann auf Kosten des Kunden an uns zurückgegeben werden, wenn nicht die Rücknahme der mit RESY-Kennzeichen versehenen Pappkartonagen durch örtliche Werkstoffhändler vorgezogen wird. Der Spediteur ist kein Vertreiber und damit nicht zum Rücktransport heranzuziehen.

7.) Zahlung
Wir liefern grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme. Bei positiver Auskunft unserer Warenkreditversicherung kann nach unserem Ermessen eine Lieferung gegen offene Rechnung erfolgen. Unsere offenen Rechnungen sind netto Kasse in Höhe des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug, porto- und spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Ein Skonto wird gewährt, wenn es bei Rechnungsstellung ausdrücklich eingeräumt wird. Bei Berechnung und Zahlung in Fremdwährung sind wir berechtigt, statt der Rechnungssumme den Betrag zu verlangen, der erforderlich ist, um einen €-Betrag zu erzielen, der sich bei Zugrundelegung des Umrechnungskurses am Tage der Auftragsbestätigung ergibt. Zahlungen sind erfüllt, wenn wir über den vollen Betrag verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinsatz. Die Aufrechnung mit Forderungen sowie die Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, sind wir berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Darüberhinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche von uns sofort fällig, wenn der Geschäftspartner mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, von uns gewährte Einzugsberechtigungen widerruft, Konkurs oder Vergleich anmeldet. In derartigen Fällen sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden bereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen.

8.) Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Zahlung von Schecks oder Wechseln, die wir nicht ausdrücklich "an Erfüllungsstatt" angenommen haben, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung bestehen. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verarbeitet oder umgebildet, so sind wir Hersteller im Sinne des § 950 BGB. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die Forderungen aus den Weiterverkäufen gehen bis zur Höhe unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung auf uns über. Wir können jederzeit verlangen, daß der Besteller uns den Namen des Abnehmers bekanntgibt und sind berechtigt, den Abnehmer von dem Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und bei Zahlungsverzug die Forderung direkt beim Abnehmereinzuziehen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht berechtigt.

8.1.) Unterlagen
An Softwareentwicklungen, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und berechtigen nicht zum Nachbau einzelner Teile. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen und Muster sind ohne Aufforderung zurückzugeben.

8.2.) Kostenaufrechnung für Änderungen, Werkzeuge und Entwicklungen
Durch die von uns dem Auftraggeber aufgerechneten Kosten für Produktänderungen, Werkzeuge oder Entwicklungen jeglicher Art entsteht kein Eigentumsanspruch des Auftraggebers an dem Design von Produkten, den Werkzeugen oder dem geistigen Eigentum der Entwicklungen. Davon abweichende Vereinbarungen werden von uns nur schriftlich mit der Auftragsbestätigung getroffen.

9.) Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferung und/oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Eingang am Bestimmungsort uns gegenüber (nicht unseren Handelsvertretern /Handlungsreisenden) schriftlich zu rügen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung einer schriftlichen Mängelrüge unter genauer Bezeichnung der beanstandeten Mängel und Angabe der Auftrags- und/oder Lieferscheinnummer. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten als genehmigt. Zur Prüfung der Beanstandung ist der Besteller verpflichtet, uns auf Wunsch die beanstandete Ware bzw. deren Komponenten unverzüglich kostenfrei zuzusenden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.

10.) Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Reparaturen
Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Abweichungen für die Garantieübernahme gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Eine vereinbarte Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Instandsetzung, Ersatz- oder Ersatzteillieferung, Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten oder Erteilung einer Gutschrift. Bei Fehlschlagen von zwei Nachbesserungsversuchen wird dem Kunden das Recht auf Minderung oder Wandlung ausdrücklich eingeräumt. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller einen etwa aufgetretenen Mangel nicht unverzüglich schriftlich geltend macht. Von einer vereinbarten Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, wenn Eingriffe in gelieferte Bauteile/Geräte durch nicht von uns autorisierte Personen vorgenommen werden. Insbesondere haften wir dann nicht für Schäden infolge fehlerhaften Einbaus, Bedienungsfehlern, und äußerlichen Einwirkungen. Eine vereinbarte Gewährleistung entfällt auch, wenn die Seriennummer eines gelieferten Bauteils / Geräts unkenntlich ist oder entsprechende Sicherungsmarkierungen entfernt oder zerstört wurden. Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem schnellen Verschleiß unterliegen, z.B. Anzeigelampen, Sicherungen, Schalter und Druckköpfe sind von der Gewährleistung ausgenommen sowie alle Schäden, die durch außergewöhnliche Belastungen, wie Lichtbogen, Strahleneinwirkung, elektrostatische und elektromagnetische Störfelder, Umwelteinflüsse und Betriebsbedingungen etc. hervorgerufen werden.
Zur vereinbarten Gewährleistung sind wir nur verpflichtet, wenn der Besteller seinerseits die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere den Kaufpreis bezahlt hat. Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, gleich auf welchem Rechtsgrunde sie beruhen, sind ausgeschlossen. Im Falle des Lieferverzugs hat der Besteller, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, nur das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
Wird vor Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Auf Ziffer 6 der Bedingungen wird verwiesen.
Rücksendung jeder Art können nur angenommen werden, wenn die, vorher erteilte, Rücksendenummer deutlich auf der Paketverpackung zu erkennen ist. Unfreie Sendungen jeder Art werden ohne unsere vorherige, schriftliche Einwilligung nicht angenommen.

11.) Datenhinweis
Wir speichern personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen und verarbeiten diese innerhalb unseres Unternehmens.

12.) Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von poe GmbH & Co. KG.
Büren (NRW), den 1. Mai 2015