Tschüss Zettelwirtschaft & verstaubte Kassenschubladen: Warum 2028 für den Handel ein Neustart wird

Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Wer vermisst eigentlich vollgestopfte Mülleimer am Point of Sale, verblasste Bon-Schnipsel in der Geldbörse oder das laute Scheppern einer klappernden Kassenschublade?

Ganz ehrlich: Niemand.

Gott sei Dank geht es jetzt einen Schritt weiter. Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Gesetzesentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht und zur elektronischen Belegbereitstellung beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 soll sich damit im Kassenalltag einiges ändern.

Die Ära von Papierbergen, manueller Zählerei sowie veralteten Belegpflichten geht zu Ende und macht Platz für das, was der Handel schon lange verdient hat: einfache, digitale und hürdenfreie Kassenprozesse.

Das ist ab 2028 aktuell geplant – und warum es kein Hexenwerk ist

Im Wesentlichen geht es um zwei konkrete Punkte:

1) Aus für die offene Ladenkasse ab 100.000 € Umsatz

Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 100.000 € sollen ab 2028 grundsätzlich verpflichtet sein, ein elektronisches Aufzeichnungssystem einzusetzen. 

Das neue Kassensystem muss dabei die gesetzlichen Anforderungen erfüllen – insbesondere eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zur Absicherung der Aufzeichnungen sowie die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung (DSFinV-K).

Ausnahmen sind vorgesehen. So sollen Betriebe mit Barumsätzen von weniger als 12.000 € von der Kassenpflicht ausgenommen werden. Weitere Ausnahmen können per Rechtsverordnung geregelt werden.

Die gute Nachricht: Wer jetzt auf ein modernes Kassensystem umsteigt, muss sich nicht erst 2028 mit den neuen Anforderungen beschäftigen!

2) Ende der Papierbonpflicht: Der Beleg wird digital

Auch beim Kassenbon wird sich einiges ändern. Die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht soll zum 1. Januar 2028 abgeschafft werden. An ihre Stelle soll eine verpflichtendeelektronische Belegbereitstellung treten.

Der Kassenbon kann dann bspw. per QR-Code, E-Mail, Download-Link oder über ein Kundenkonto digital bereitgestellt werden.

Muss der Kunde den digitalen Bon annehmen?

Nein. 

Die Verpflichtung liegt beim Händler: Der elektronische Beleg muss dem Kunden bereitgestellt werden. Ob er ihn tatsächlich aufs Smartphone holt, bleibt dem Kunden überlassen. Und wer unbedingt noch eine Papierquittung möchte, soll diese auch weiterhin erhalten können.

Warum das Ende des Papier-Mülls Ihr Geschäft sofort besser macht

Weniger Papier ist nur der Anfang. Der digitale Kassenbon bringt sofort handfeste und ökologische Vorteile mit sich:

  • Weniger Kosten - weniger gedruckte Bons bedeuten weniger Verbrauch von Bonrollen und damit geringere laufende Kosten.
  • Weniger Papier - keine verstopften Drucker mitten im Weihnachtsgeschäft und keine Mülleimer voller ungenutzter Papierbelege.
  • Mehr Komfort - digitale Bons lassen sich direkt auf dem Smartphone speichern und sind für Umtausch, Reklamationen oder Buchhaltung schnell wieder auffindbar.
  • Clevere Kundenbindung - der eBon schafft einen zusätzlichen Kontaktpunkt. Kundenkarten, Treueprogramme, Zufriedenheitsabfragen oder Marketingaktionen können damit sinnvoll verknüpft werden.
  • Frühzeitig vorbereitet - wer bereits heute auf digitale Belege setzt, muss kurz vor der Gesetzesfrist nicht hektisch nachrüsten.

Digitale Kassenbons mit POSMAN – schon heute 3-fach flexibel

Wir warten nicht bis 2028! Mit unserem POSMAN Kassensystem können Händler bereits heute 3 verschiedene eBon-Lösungen einsetzen:

1) eBon.me (QR-Code scannen, Bon erhalten)

Ein QR-Code erscheint auf dem Rückdisplay der Kasse. Der Kunde scannt ihn mit dem Smartphone und kann den Bon direkt im Browser abrufen – ganz ohne zusätzliche App.

Ideal für den Einzelhandel, wenn es an der Kasse schnell gehen soll und Warteschlangen möglichst kurz bleiben sollen.

2) eBon-Standard (direkt per E-Mail)

Ist der Kunde in TRADEMAN hinterlegt, geht der Beleg nach dem Termin automatisch ins Postfach. Alternativ lässt sich die E-Mail-Adresse auch während des Kassiervorgangs erfassen.

Besonders praktisch für Geschäfte und Dienstleister mit wiederkehrenden Kunden wie Friseure oder Beauty-Salons.

3) anybill-Integration (digital in der App)

Über die anybill-Integration kann der Kassenbon per QR-Code digital bereitgestellt und direkt in der App gespeichert werden.

Ob stationäre Kasse, mobil auf POSMANpop oder am Self-Checkout: POSMAN bietet damit flexible Möglichkeiten für unterschiedlichste Verkaufssituationen. 

Neu einsteigen? Wir machen es einfach.

Nicht jeder Händler hat heute bereits ein modernes elektronisches Kassensystem. Gerade kleinere Betriebe, Start-ups und Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen stehen vor der Frage, wie sie die neuen Anforderungen möglichst unkompliziert und kostengünstig umsetzen können.

Genau dafür haben wir unser Einsteiger-Angebot entwickelt.

Wer ab 2028 erstmals auf ein elektronisches Kassensystem umsteigen muss, erhält POSMAN inklusive TSE, DSFinV-K und eBon zu attraktiven Einstiegskonditionen.

Unser Ziel: Der Wechsel soll einfach, planbar und vor allem bezahlbar bleiben – auch für kleinere Unternehmen. So können Sie sich schon heute auf die kommenden Anforderungen vorbereiten, ohne unnötig viel Zeit und Geld in die Umstellung zu investieren. Ab Tag 1 sparen Sie Bonrollen-Kosten, vermeiden Papierstau und sind allen gesetzlichen Vorgaben entspannt voraus.

Sie wollen die Zettelwirtschaft schon heute hinter sich lassen?

Dann warten Sie nicht ab! Mit POSMAN können Sie digitale Kassenbons bereits heute nutzen und gleichzeitig den nächsten Schritt zu einem modernen, digitalen Kassenprozess machen.

Sie möchten wissen, welche eBon-Lösung zu Ihrem Unternehmen passt oder welche Einstiegsmöglichkeiten für Ihren Betrieb infrage kommen?

Dann sprechen Sie jetzt mit unserem Vertriebsteam! Warum bis 2028 warten, wenn Sie schon heute digital durchstarten können?